Es kann sowohl von einem Verkäufer, einem Vermieter oder auch einem Makler, einem Architekten oder einer Bank erarbeitet werden. In einem Exposé werden die Gegebenheiten der Immobilie, deren Vorzüge beleuchtet und in Szene gesetzt. Kurz: Ein Exposé dient zur besseren Vermarktung des Objektes.
Bei der Anfertigung eines Exposés sollten Mindestkriterien beachtet werden, damit in einem Exposé bestimmte Informationen zu finden sind, die da wären:
Eine große Rolle für mögliche Interessenten kann auch die Art der Heizung spielen, also ob es sich um eine Nachtspeicherheizung, eine Ölheizung, eine Elektro- oder Gasheizung etc. handelt.
Selbstverständlich sind der Kaufpreis und gegebenenfalls Informationen über einen Bezugstermin oder den Status, wie vermietet oder unvermietet, zu benennen. Darüber hinaus sollten weitere, rechtliche Inhalte beachtet werden, wie der Hinweis auf ein mögliches Widerrufsrecht, die Provisionsvereinbarung, sowie die AGBs und der Ansprechpartner.
Werden diese Kriterien beachtet, ist das Exposé der Immobile der erste Schritt auf dem Weg zum Verkaufserfolg, da so ein idealer Eindruck vermittelt werden kann. Die Gewichtung oder Ausschmückung der einzelnen Kriterien ist nicht festgelegt und liegt in den Händen des Erstellers, der natürlich Wert auf den optimalen Vermarktungsweg legt. Die Gewichtung einzelner Kriterien richtet sich nach der Zielgruppe der Käufer. So haben Kapitalanleger andere Interessen als eine Familie und richtet dementsprechend sein Augenmerk auf ganz andere Kriterien; so sollte bei der Erstellung eines Exposés von vorneherein die Zielgruppe klar definiert sein. Ein Exposé vermittelt meist den ersten Eindruck, den der Kunde von der Immobilie bekommt und ist daher mit großer Sorgfalt zu erarbeiten. Es sollte informativ, aber auch ansprechend gestaltet sein, wobei der Aufbau eine wesentliche Rolle spielen kann. Da ein Exposé der Vermarktung des Objektes dient, muss stets eine aussagekräftige Überschrift gefunden werden, eine Art „Eyecatcher“, der die ausgewählte Zielgruppe direkt anspricht, wie im Fall eines stark sanierungsbedürftigen Objekts mit dem Ausdruck: „Für Handwerker geeignet“. Eine prägnante Kurzbeschreibung des Objektes ist dienlich, um die Eckdaten wie den Preis, das Baujahr, die Größe, eine Raumbeschreibung und -anzahl sowie die Heizungsart in Bullet-Point-Form niederzulegen. Im Fließtext selbst ist auf die Ausstattung und weitere Vorzüge einzugehen. Es sollten Informationen wie eine detaillierte Lagebeschreibung folgen. Eine ausführliche Beschreibung der Immobilie selbst ist unabdingbar; so unbedingt die Angabe, in welchem Geschoss sich die Immobile befindet, ob es sich um ein Mehrparteienobjekt handelt, wie sie erreichbar ist, ob nur ein Treppenhaus oder womöglich ein Fahrstuhl vorhanden sind oder die Immobile gar barrierefrei ist. Es sollten Angaben, nicht nur über die Zimmeranzahl, sondern auch über den Schnitt der Wohnung verfügbar sein. Positive Besonderheiten sind unbedingt hervorzuheben, wie das Vorhandensein einer Terrasse oder eines Balkons. Dabei können auch Aussagen, die der Vermarktung förderlich sind, betont werden, wie „Balkon/Terrasse mit sonniger Süd-Ausrichtung“. Besonders interessant ist, wie schon erwähnt, die Art der Heizung, um dem Käufer/Mieter eine Idee der Nebenkosten zu vermitteln. Auch hier können mögliche Besonderheiten in den Fokus gerückt werden, wie das Vorhandensein eines Kamins.
Die Qualität der Ausstattung und ihr Zustand sollte thematisiert werden, hier wird dem Käufer/ Mieter ein Eindruck über die möglichen Nebenkosten ermöglicht. So ist es von Interesse, ob die Fenster einfach, doppelt oder dreifach verglast sind, ob es sich um Holz- oder Kunststofffenster handelt.
Stets sind positive Aspekte in den Vordergrund zu rücken. Ein weiterer Aspekt für Interessenten ist eine Auskunft über den Fußbodenbelag wie Parkett, Laminat, Fliese etc. und wann dieser verlegt wurden. Interessant ist ebenso das Alter der Einbauküche, um mögliche Neuinvestitionen abschätzen zu können.
Weiter sollten Aussagen über die vorhandene Infrastruktur getroffen werden, so, wie ausgeprägt sie ist, ob Ärzte, Kindergärten, Schulen, ausreichende Einkaufsmöglichkeiten etc. in der Nähe der Immobile vorhanden sind. Für Berufstätige kann der Aspekt der Anbindung zur Autobahn interessant sein sowie die öffentliche Nahverkehrsanbindung. Eine Rolle spielt darüber hinaus die Erreichbarkeit von Naherholungsgebieten, wie Parks oder Seen. Die Örtlichkeit der Immobile ist zu thematisieren, handelt es sich bei ihr um ein Einzel-, Mehrfamilien-, Vorder- oder Hinterhaus. Letztlich sind im Exposé die Erreichbarkeit des Anbieters aufzunehmen, wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der Interessenten Rückmeldungen vornehmen können.
Bei der Erstellung eines Exposés muss stets auf einen roten Faden in der Beschreibung der Immobilie geachtet werden. Der Text ist zu strukturieren, lange Schachtelsätze zu vermeiden oder gar eine zu umfangreiche Formulierung. Konzentrieren Sie sich auf die wesentlichen Highlights und etwaige Mängel, die Sie erwähnen möchten, wobei die Vorzüge unbedingt im Vordergrund stehen sollten.
Interessenten eines Grundstückskauf benötigen andere Informationen, als Personen mit Interesse an einem Haus- oder Wohnungserwerb. In der Regel möchte der Erwerber die Immobile zu einem bestimmten Zweck nutzen, sie beispielsweise bebauen oder als landwirtschaftliches Grundstück zur Viehhaltung oder als Ackerland nutzen.
Aus den Immobilien-Exposé sollte daher hervorgehen, um welche dieser Arten von Grundstück es sich handelt; handelt es sich um ein Wald- und Wiesengrundstück, Bauerwartungsland, Rohbauland oder Bauland. Zur nformationsfindung ist der Flächennutzungsplan hilfreich, beziehungsweise der
Bebauungsplan informiert darüber, wie sich das Grundstück nutzen lässt. Beide Dokumente können bei der Kommune eingesehen werden, in der Ihre Immobilie sich befindet. Einige Kommunen stellen die Unterlagen online bereit. Ist das Grundstück bebaubar, ist für Kaufinteressenten vor allem interessant, wie groß die Grundfläche der Immobilie sein darf (Grundflächenzahl) und wie viel Geschosse die Immobilie haben darf (Geschossflächenzahl). Dabei kann es sich lohnen vor dem Grundstücksverkauf eine Bauvoranfrage zu stellen, um zu erfahren, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Darüber hinaus sind Informationen für Kaufinteressenten wichtig, die Auskunft über Größe des Grundstücks, den Schnitt, die Erschließung, die Lage (z.B. Hanglage, Seegrundstück), die aktuelle Bebauung z.B. Geräteschuppen, Garage, den Baumbestand und die umliegende Bebauung (Einfamilienhäuser etc.) geben.Ob eine Adresse im Exposé angegeben wird, hängt vom Ermessen ab, bietet jedoch Vorteile, denn generell ist die Lage für die meisten Interessenten eines der wichtigsten Kriterien beim Immobilienkauf. So ist die Angabe des genauen Standorts obligatorisch, in welchem Viertel welcher Ortschaft sich die angebotene Immobilie befindet und ob sie ruhig oder an einer Hauptstraße gelegen ist. Im Vorwege suchen viele Kaufinteressenten auf ihren mobilen Geräten über den Standortdienst Immobilien im näheren Umkreis oder einem engbegrenzten Gebiet. Das bedeutet, sollte keine präzise Adresse angegeben sein, ist die Immobilie für potenzielle Interessenten im schlimmsten Fall nicht zu finden. Die Angabe detaillierter Informationen kann oftmals ausschlaggebend dafür sein, ob ein potenzieller Käufer sich für eine Besichtigung interessiert.